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W2-Professur für Versorgungsmanagement und Versorgungsforschung

Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg
Vollzeit
Vor Ort
Erlangen
zunächst im Beamten­verhältnis auf Zeit für die Dauer von maximal sechs Jahren. Die FAU bietet eine länger­fristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungs­gruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Die Professur, die dem Institut für Management zugeordnet wird, soll insbesondere die Themen­bereiche Versorgungs­management und Versorgungs­forschung im Gesundheits­wesen bearbeiten, wobei die betriebs­wirtschaft­liche Perspektive im Vordergrund steht. Die Fakultät erwartet fundierte Forschung unter Anwendung der Methoden der empirischen Sozial­forschung und eine hohe Anschluss­fähigkeit sowie Bereit­schaft zur Kooperation mit den bestehenden Professuren am Institut für Management des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozial­wissen­schaften sowie anderer Fakultäten, insbesondere im Kontext des grund­ständigen Master­studien­gangs Gesundheits­management und Gesundheits­ökonomie (MiGG) sowie der beiden deutsch­sprachigen berufs­begleitenden Master­studien­gänge Master of Health Business Administration (MHBA) und Master in Health and Medical Management (MHMM). Auch Lehr­exporte in Richtung der Medizi­nischen Fakultät sind erwünscht. Bei den Weiter­bildungs­studien­gängen ist ein über das normale Maß hinausgehendes Service­niveau sicher­zustellen (Wochenende, Abende). Es wird die aktive Mitwirkung an der weiteren Inter­natio­nalisierung der Studiengänge der FAU erwartet. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) soll einen wirtschaft­lichen und möglichst auch medizi­nischen Hintergrund aufweisen, zumindest vertiefte Grundlagen­kenntnisse im Bereich der Medizin, zumindest auf Masterniveau sind unabdingbar. Die Qualität der bisherigen wissen­schaft­lichen Arbeit im Bereich der Versorgungs­forschung ist durch heraus­ragende Publi­kationen in einschlägigen Journalen nachzuweisen. Darüber hinaus soll die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) in inter­nationalen Netzwerken und Gremien engagiert sein.
Zu den Aufgaben der Professur gehört, das Fachgebiet »Versorgungs­management und Versorgungsforschung« in Forschung und Lehre (Bachelor- und Master­studien­gänge) angemessen zu vertreten. Die erwarteten Forschungs­leistungen der Professur liegen im Bereich der Versorgungs­forschung und weisen idealer­weise in mehreren der folgenden Felder Schwer­punkte auf:
Versorgungs­management (Managed Care) zur Versorgungs­system­gestaltung durch die Nutzung monetärer (z. B. Pay-for-Performance) und nicht-monetärer (z. B. Qualitätstransparenz) Anreiz­systeme
Regionale Versorgungs­forschung (Nutzung von Register­daten bzw. Primärdaten der regionalen Gesundheits­versorgung)
Gesundheitsökonomische Evalua­tionen
Präferenzforschung zu Versorgungs­strukturen und -angeboten (Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte) (Medical Decision Making)
Einsatz digitaler Versorgungs­innovationen zur Sicher­stellung einer hoch­wertigen Gesund­heits­versorgung
Akzeptanzforschung zur Gestaltung von Lösungen für das Versorgungsmanagement bzw. die Patienten­versorgung
Ergebnismessung mittels patienten­berichteter Erfahrungen (Patient-Reported Experiences, PREs) bzw. patienten­berichteter Ergebnisse (Patient-Reported Outcomes, PROs)
Die Bereitschaft zu inter­disziplinärer Zusammen­arbeit mit anderen Fachrichtungen der Universität, mit außer­universitären Forschungs­einrichtungen und der Industrie wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissen­schaft­licher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nach­gewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissen­schaft­liche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissen­schaft­liche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätig­keit außerhalb des Hochschul­bereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamten­rechtlichen Voraus­setzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamten­gesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes (BayHIG). Die Alters­grenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbst­verwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereit­schaft zur englisch­sprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancen­gleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwer­behinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berück­sichtigt. Bewerbungen von Wissen­schaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein »Familie in der Hochschule e. V.« und bietet Unter­stützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriften­verzeichnis, Lehr­konzept und Forschungs­konzept (jeweils max. 2 Seiten), Dritt­mittel­einwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter bis zum 16.02.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Rechts- und Wirtschafts­wissenschaft­lichen Fakultät. Für Fragen und weitere Infor­mationen steht der Dekan unter sehr gerne zur Verfügung.