Starte bei uns als
A 12 SHBesG, EG 12 TVöD / Vollzeit, Teilzeit / unbefristet / nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt.
Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen. So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen.
Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten!
Du leitest die Abteilung Gebühren und Beiträge, Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung und Schüler*innen BAföG mit insgesamt 38 Mitarbeiter*innen, von denen dir fünf direkt zugeordnet sind.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Du bist eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Kommunikationsfähigkeit und der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Du zeichnest dich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative aus und bist in der Lage, die dir übertragenen Aufgaben selbstständig, zuverlässig und mit einem bedarfsorientierten und lösungsorientierten Blickzu bearbeiten.
Du bringst die Fähigkeit mit, Mitarbeiter*innen zu motivieren. Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzt du selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bildest du dich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Schulträgerin der Kieler Schulen. Das Amt für Schulen nimmt die Aufgaben gemäß § 48 Schulgesetz Schleswig-Holstein wahr und ist ebenfalls für die Fachthemen Gebühren und Beiträge für Kinderbetreuung/Sozialstaffel und BAföG für Schüler*innen verantwortlich.
In der Abteilung Gebühren und Beiträge Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung, BAföG sind die Themen Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung, Schulkindbetreuung, Sozialstaffelausgleich, Forderungseinzug und BAföG für Schüler*innen verankert.
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Es kann auch zu Terminen außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit (z. B. Teilnahme an Ausschüssen in den Abendstunden) kommen.
Bitte beachte außerdem, dass die räumlichen Gegebenheiten teilweise nicht barrierefrei sind. Was wir
Gern möchten wir Dich kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Dir Tatjana Peters, Tel.: 0431 901-1052 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Dir Lennart Brandl, Tel.: 0431 901-5193 weiter.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.
Bitte gib bei Deiner Bewerbung bis zum 28. Juni 2026 die Referenznummer 02688(2) an und füge ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung
www.kiel.de/jobs